FAQs - Häufig gestellte Fragen für Verkäufer
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1. Wie funktioniert der Verkaufsprozess bei Rheinveld Auktionen?
1) Kontaktieren Sie uns mit Fotos oder Details zu Ihren Objekten über unsere Website oder WhatsApp.
2) Wir erstellen eine kostenlose, unverbindliche Einschätzung.
3) Sobald Sie uns die Objekte übergeben, katalogisieren und fotografieren wir sie professionell.
Ihre Objekte werden auf der internationalen Auktionsplattform Auctionet eingestellt. Nach der Auktion erhalten Sie den Erlös (abzüglich unserer Provision).
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2. Welche Art von Objekten kann ich bei Rheinveld Auktionen verkaufen?
Wir spezialisieren uns auf:
- Vintage- und Designmöbel
- Kunst, dekorative Objekte und Antiquitäten
- Sammlungen und besondere Stücke mit Provenienz
- Nachlassobjekte, die Wert haben könnten
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Objekte geeignet sind, kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie unverbindlich.
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3. Was kostet es, bei Ihnen zu verkaufen?
Wir arbeiten auf Provisionsbasis. Das heißt: Wir verdienen nur, wenn Ihr Objekt verkauft wird.
- Standardprovision: 20 % inkl. MwSt. Für größere Nachlässe oder besondere Sammlungen können individuelle Konditionen gelten.
- Professionelle Fotografie, Katalogisierung und Marketing: €20 Gebühr (inkl. MwSt.) pro Objekt
- Abholungen: kostenfrei
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4. Wie viel kann ich für meine Objekte erwarten?
Der Endpreis hängt von Nachfrage, Qualität und Seltenheit ab. Internationale Käufer zahlen oft höhere Preise als beim lokalen Verkauf oder einer Hausauflösung. Vor der Auktion geben wir Ihnen immer eine realistische Einschätzung.
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5. Wie lange dauert der Prozess?
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Auktion dauert es in der Regel ca. 14 Werktagen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 21 Werktagen nach dem Verkauf.
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6. Bieten Sie Hausbesuche an oder nur Online-Kontakt?
Wir beginnen immer mit Fotos für eine erste Einschätzung. Wenn Ihre Objekte für eine Auktion geeignet sind, können wir gerne einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren – insbesondere bei größeren Nachlässen.
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7. Was passiert, wenn mein Objekt nicht verkauft wird?
Wenn ein Objekt in der ersten Auktion nicht verkauft wird, können wir es bis zu 6 Mal erneut einstellen. Aber, nach der dritten Runde muss der Mindestpreis (Limit) angepasst werden.
Mindestpreis (Limit) = der niedrigste Preis, zu dem Sie verkaufen möchten.
Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten, falls Ihr Objekt nicht verkauft wird. -
8. Warum Auktion statt Hausauflösung oder eBay Kleinanzeige?
- Internationale Reichweite: Ihre Objekte werden von Tausenden Käufern weltweit gesehen.
- Höhere Preise: Bietwettbewerb treibt den Endpreis oft nach oben.
- Professionelle Abwicklung: Wir übernehmen Bewertung, Katalogisierung, Marketing und Logistik.
- Transparenz: Sie wissen immer, was mit Ihren Objekten geschieht.
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9. Was ist DAC7 und wie betrifft es mich als Verkäufer?
DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die digitale Plattformen verpflichtet, Verkaufsdaten an die Finanzbehörden zu melden. Da Rheinveld Auktionen über Auctionet verkauft, unterliegen Verkäufe dieser Regelung.
Das bedeutet für Sie:
Auctionet kann grundlegende Informationen (z. B. Name, Adresse, Gesamterlös) erheben und melden.
Dies gilt EU-weit und sorgt für Transparenz für Verkäufer und Käufer.
Für Privatpersonen, die gelegentlich persönliche Gegenstände verkaufen, hat die Meldung meist nur informativen Charakter und führt nicht automatisch zu einer Steuerpflicht.
Gewerbliche Verkäufer oder Personen mit hohen Verkaufsvolumina müssen ihre Einnahmen ggf. versteuern.
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir, sich an Ihren Steuerberater oder an uns zu wenden.
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10. Muss ich Steuern zahlen, wenn ich geerbte Gegenstände verkaufe?
In den meisten Fällen nein. Der Verkauf von geerbten oder persönlichen Haushaltsgegenständen über eine Auktion gilt in der Regel als privater Verkauf und ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Wichtige Punkte:
Bei Erbschaften zählt das ursprüngliche Kaufdatum des Verstorbenen. Wenn dieser die Objekte länger als 1 Jahr besessen hat, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei.
Gelegentliche Verkäufe von Hausrat, Möbeln oder Sammlungen werden normalerweise nicht als gewerblich eingestuft und führen nicht zu einer Steuerpflicht.
Die €600-Grenze betrifft nur den privaten Weiterverkauf von selbst gekauften Gegenständen innerhalb eines Jahres mit Gewinn. Für geerbte Objekte ist das fast nie relevant.
Nur bei sehr großen und regelmäßigen Verkäufen könnte das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen.
Für Privatpersonen, die einen Nachlass auflösen, ist der Verkauf über Rheinveld Auktionen in der Regel vollkommen steuerfrei.
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir, Ihren Steuerberater oder uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.